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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.2.4 Haftungsfragen

Haftungsrechtlich geht es darum, wer bei einem Fehler zur Verantwortung zu ziehen ist und ob der Fehler unter Umständen auch darauf zurückzuführen ist, dass die übernommene Tätigkeit nicht zum Aufgabenbereich des Auszuführenden gehört. Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Haftungsrecht haben eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation, nachweisbare Schulungen und Einweisungen unter Leitung einer pharmazeutischen bzw pflegerischen Fachkraft. Im Bereich der Behindertenhilfe erscheinen Schulungen durch Psychiater bzw Neurologen sinnvoll. Zur Absenkung von Haftungsrisiken wird Trägern von Einrichtungen und Diensten zum einen dringend empfohlen vorzugeben, welche Leistungen der Behandlungspflege (hier Medikamentenmanagement) im Rahmen der Einrichtung und des dienstlichen Handelns von Mitarbeitern zu erbringen sind (schriftliche Festlegung im Arbeitsvertrag bzw Anlage zum Arbeitsvertrag).

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