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Dokument-ID: 1238085
7.5 Inkrafttreten
In § 26 Gesundheitstelematikgesetz 2012 wird in den beiden neu eingefügten Absätzen 19 und 20 das Inkrafttreten der gegenständlichen Änderungen und Ergänzungen geregelt, wobei es mehrere Zeitpunkte für das Inkrafttreten gibt.