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2.4.4 Pflegeassessment
In Österreich wird, entsprechend wie im GuKG (2016) verankert, eher der Begriff „Pflegeanamnese“ verwendet. Anamnese bedeutet im eigentlichen Sinne des Wortes „Vorgeschichte einer Krankheit“ (Duden, 2006, 83). Entsprechend der neuen Fachterminologie ist der erste Schritt im Pflegeprozess das Pflegeassessment, das ein kriterienorientiertes und strukturiertes Erhebungsverfahren darstellt und die pflegerelevante Vorgeschichte, den aktuellen Zustand sowie die Einschätzung von Risiken umfasst. Ziel des Pflegeassessments ist die Sammlung von Daten zur Erhebung der Pflegebedürfnisse und des Grades der Pflegeabhängigkeit, welche die Grundlage für die Planung der weiteren Pflege darstellen (Wilkinson, 2012, 109).