© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 691924
2.4.16 Pflegedokumentation aus Sicht des Sachverständigen
Jede Entscheidung, sei es eines Gerichts oder auch einer Verwaltungsbehörde, setzt ein Verfahren voraus, dessen Hauptzweck es ist, den Beweis für ein bestimmtes Verhalten eines Beschuldigten (Strafverfahren), für die Richtigkeit oder Unrichtigkeit eines strittigen Vorbringens (Zivilprozess) oder die Grundlage für eine zu treffende behördliche Maßnahme (Verwaltungsverfahren) zu erbringen. Neben Zeugen, Urkunden, Indizien und anderem ist das Sachverständigengutachten ein Beweismittel (Schiller, 2008).