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12.2.1 Grundsätzliches
Die Frage, ob auch Mitarbeitende ohne Pflegefachkraftausbildung Medikamente vergeben dürfen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie ist je nach Fallkonstellation und Arbeitsfeld unterschiedlich zu beurteilen. Tageseinrichtungen für Kinder, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfen für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfe) sowie der Wohnungslosen- und Suchthilfe arbeiten auf der Basis unterschiedlicher Zielsetzungen und gesetzlicher Vorgaben. Ein wesentliches gemeinsames Ziel ist jedoch die Förderung der Teilhabe der Nutzer am gesellschaftlichen Leben, und dazu gehört, dass der verantwortungsvolle Umgang mit und die Vergabe von Medikamenten zum einen sorgsam zu prüfen ist, aber auch dass sie zunehmend zu einem bedeutsamen Qualitätsmerkmal der sozialen Arbeit werden und das auch Nicht-Pflegefachkräfte mit dieser Aufgabe betraut werden (müssen).