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Dokument-ID: 1151544
13.5.2 Rezeptpflicht
Ein wesentliches Merkmal eines Arzneimittels ist seine Rezeptpflicht, also die Bestimmung, ob es von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden muss, oder ob es ohne ärztliche Verschreibung (Rezept) in der Apotheke gekauft werden kann. Die Rezeptpflicht in Österreich wird bei der Zulassung einer Arzneispezialität vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen sowie gesetzlicher Bestimmungen festgelegt.