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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Schwangerschaftsabbruch

Gem § 96 StGB ist der Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Schwangere, gem § 98 StGB ohne deren rechtgültige Einwilligung strafbar. Die Einwilligung kann auch von einer minderjährigen Mutter rechtsgültig abgegeben werden, sofern sie einwilligungsfähig ist. Bei Unmündigen steht die Einwilligung dem gesetzlichen Vertreter zu.

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