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2.7.6 Verkürztes Anerkennungsverfahren (One-Stop-Verfahren)
Antragsvoraussetzungen
Beim so genannten One-Stop-Verfahren handelt es sich um den raschesten Weg einer Berufsanerkennung im Gesundheits- bzw Pflegewesen. Will man hiervon Gebrauch machen, so muss der Antrag beim zuständigen Bundesministerium eingebracht werden. Um noch am selben Tag die Anerkennung erhalten zu können, muss die Antragstellung an einem Montag zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr mit den erforderlichen Unterlagen erfolgen. Alle hierfür notwendigen Dokumente sind im Original vorzulegen. Sind diese auf einer anderen als der deutschen bzw englischen Sprache abgefasst, so müssen diese zusätzlich durch einen beeideten Übersetzer in die deutsche Sprache überführt werden. Des Weiteren sind dem Antrag alle Dokumente auch in kopierter Variante beizulegen.