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Dokument-ID: 1141654
2.6.3 Voraussetzungen für die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte
Grundsätzliches, allgemeine und besondere Erteilungsvoraussetzungen
Damit die RWR-Karte ausgestellt werden kann, müssen sowohl die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln als auch jene speziell auf die Berufsangehörigen in Mangelberufen zugeschnittenen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Auflistung der verlangten allgemeinen Voraussetzungen findet man in § 11 Abs 2 NAG. Zu betonen ist jedoch, dass gem § 41 Abs 1 NAG der nach § 11 Abs 2 Z 2 leg cit geforderte Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft hier nicht verlangt wird; auch § 11 Abs 2 Z 4 NAG muss hierfür nicht erfüllt sein.