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Neu Dokument-ID: 1151543

Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.5.1 Abgabe von Arzneimitteln

Nur berechtigte juristische oder natürliche Personen dürfen Arzneimittel abgeben.

Abgabe durch Hersteller und Händler

Hersteller und Großhändler dürfen Arzneimittel grundsätzlich nur an Arzneimittel-Großhändler, Drogisten, andere Hersteller sowie öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken abgeben.

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