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Dokument-ID: 1151543
13.5.1 Abgabe von Arzneimitteln
Nur berechtigte juristische oder natürliche Personen dürfen Arzneimittel abgeben.
Abgabe durch Hersteller und Händler
Hersteller und Großhändler dürfen Arzneimittel grundsätzlich nur an Arzneimittel-Großhändler, Drogisten, andere Hersteller sowie öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken abgeben.