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Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2.2 Zentrale Zulassung

Neben der nationalen Zulassung, die nur für das jeweilige Land Gültigkeit hat, ist auch eine zentrale Zulassung für den gesamten EU-Raum möglich. Die maßgebliche EU-Verordnung (EG 726/2004) unterschiedet zwischen der obligatorischen und fakultativen Zulassung.

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