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Dokument-ID: 1153462
3.4.1 Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung/ohne ärztliche Anordnung
In der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen ist zwischen Leistungen zu unterscheiden, die ein Zusammenwirken zwischen Ärzten einerseits und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe andererseits verlangen und Tätigkeiten von Angehörigen nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die ohne Zusammenwirken mit Ärzten erfolgen. In den meisten Fällen basiert die Tätigkeit von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe auf einer ärztlichen Anordnung.