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Dokument-ID: 681646
10.1 Berufsrechtliche Rahmenbedingungen
In der österreichischen Rechtsordnung ist die Tätigkeit an den Patienten in einem sehr großen Umfang dem ärztlichen Beruf vorbehalten. Gem § 2 Abs 2 Ärztegesetz (ÄrzteG) umfasst die Ausübung des ärztlichen Berufes jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird.