© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1151536
13.2 Zulassung von Arzneispezialitäten
Arzneimittel dürfen erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn die zuständige Behörde eine Genehmigung dafür erteilt hat. Die europäische Rechtsordnung unterscheidet dabei zwei Arten der Zulassung: