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Neu Dokument-ID: 1151536

Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2 Zulassung von Arzneispezialitäten

Arzneimittel dürfen erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn die zuständige Behörde eine Genehmigung dafür erteilt hat. Die europäische Rechtsordnung unterscheidet dabei zwei Arten der Zulassung:

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