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Neu Dokument-ID: 1054724

Alexandra Cervinka - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Adoptionsrecht

Form, Eintritt der Wirksamkeit

Die Annahme an Kindes statt kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande. Sie wird im Fall ihrer Bewilligung rückwirkend mit dem Zeitpunkt der vertraglichen Willenseinigung wirksam.

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