© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1054644
1.1 Begriff, Begründung und Beendigung eingetragener Partnerschaften
Begriff der eingetragenen Partnerschaft
Die eingetragene Partnerschaft (EP) war bis 31.12.2018 die Verbindung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, die auf Dauer angelegt ist. Seit 01.01.2019 steht die eingetragene Partnerschaft als Rechtsinstitut auch verschiedengeschlechtlichen Personen offen. Ihre Begründung, Wirkungen und Auflösung regelt das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (kurz: EPG).