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Neu Dokument-ID: 1172412

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

1.2.1 Checkliste EV nach § 382b EO

  • § 382b EO betrifft den Schutz vor Gewalt in Wohnungen.

Voraussetzungen

  • Das (Bezirks)Gericht hat
  • einer Person,
  • die einer anderen Person
  • durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten
  • das weitere Zusammenleben unzumutbar macht,
  • auf deren Antrag
  • 1. das Verlassen der Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung aufzutragen und
  • 2. die Rückkehr in die Wohnung und deren unmittelbare Umgebung zu verbieten,
  • wenn die Wohnung der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Antragstellers dient.

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