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Dokument-ID: 1122406
5.1.3 Vorsorgevollmacht (inkl Verfügungsrechten über digitale Inhalte und Datenschutzrechte)
Bevollmächtigungsvertrag
Erstens: Umfang der Vollmacht
Der Vollmachtgeber erteilt insbesondere für den Fall, dass er die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert (siehe Punkt Drittens, Vorsorgefall), dem Bevollmächtigten die nachstehende (Vorsorge)Vollmacht.