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Dokument-ID: 1278675
1.2.6 Anspruch auf Familienbeihilfe
Anspruchsberechtigung (Person)
- Gesetzliche Regelung § 2 FLAG
- Hat die anspruchsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich?
- Hat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet (engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen)?
- Gehört das Kind zum Haushalt der antragstellenden Person?
- Falls kein gemeinsamer Haushalt: Trägt die Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend?
- Ist sichergestellt, dass nur eine Person für dasselbe Kind Familienbeihilfe bezieht (ein Kind kann nur einem Haushalt angehören)?