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Dokument-ID: 694286
Anweisungsverschulden
In der betrieblichen Hierarchie ist der Vorgesetzte verpflichtet, seine Anweisungen der Ausbildung und dem Wissensstand der Mitarbeiter anzupassen. Wird ein Auftrag an jemanden erteilt, von dem der Vorgesetzte weiß oder wissen muss, dass er die dazu nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht besitzt, dann handelt der Vorgesetzte fahrlässig im Sinne eines Anweisungsverschuldens. Dieses Verschulden hat der Vorgesetzte zu verantworten.