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Dokument-ID: 1095715
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Abkürzung: ASchG; in diesem Gesetz sind die zentralen Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb verankert. Zu diesem Gesetz gibt es zahlreiche Verordnungen, die die näheren Bestimmungen noch konkretisieren. In Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes der Bediensteten der Länder obliegt die Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern nur, soweit die Bediensteten nicht in Betrieben tätig sind. Soweit sie in Betrieben tätig sind, wird der Arbeitnehmerschutz dem Bund schlechthin zugewiesen.