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Redaktion FORUM Media | Glossar

Betriebsübergang

Mit einem Betriebsübergang im Sinne des AVRAG ist jede Art des Überganges eines Unternehmens, eines Betriebes oder eines Unternehmens- bzw Betriebsteiles von einem Betriebsinhaber auf einen anderen Betriebsinhaber gemeint. Dies muss nicht unbedingt ein Eigentümerwechsel sein, auch die Pacht eines Unternehmens oder die Rückgabe eines verpachteten Betriebes kommen in Betracht. Auch ein Inhaberwechsel aufgrund eines Gesetzes, eines Urteils oder eines Bescheides ist vom AVRAG erfasst. Eine Betriebsübergang setzt daher nicht zwingend voraus, dass zwischen altem und neuem Inhaber eine vertragliche Beziehung besteht (OGH 22.8.2012, 9 ObA 144/11h).

Wesentlich für das Vorliegen eines Betriebsüberganges ist, ob die wirtschaftliche Einheit in ihren wesentlichen Bestandteilen (Betriebsmittel, Arbeitnehmer, Arbeitsorganisation etc) übergeht (EuGH Rs Sanchez Hidalgo 10.12.1998, I-88237; 6.9.2011, Rs C-108/10, Scattolon). Geht der neue Inhaber dagegen zwar ebenfalls der bisher ausgeübten Tätigkeit nach, ohne jedoch die bisherige betriebliche Struktur zu nutzen (zB Schließung des bisherigen Betriebes und Neueröffnung), ist das AVRAG nicht anzuwenden (OGH 23.7.2014, 8 ObA 11/14x).