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Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit liegt dann vor, wenn eine Person gegen eine Rechtsvorschrift im weitesten Sinne verstößt. Dies muss nicht unbedingt eine Gesetzesverletzung sein. Rechtswidrigkeit ist auch dann gegeben, wenn man etwa gegen eine Verordnung oder auch gegen die Auflagen eines Bescheides verstößt. Sogar wenn es keine ausdrücklichen Verbote gibt, kann ein bestimmtes Verhalten rechtswidrig sein. In diesem Fall wird geprüft, wie sich eine Person verhalten hätte, die mit den rechtlichen Werten der Gesellschaft verbunden ist. Daher kann eine Rechtswidrigkeit auch dann vorliegen, wenn man zwar gegen keine ausdrückliche Vorschrift verstoßen hat, wenn sich aber eine Person, die die Grundwerte der Rechtsordnung einhält, eben nicht so verhalten hätte. Diese Maßfigur, an der das eigene Verhalten gemessen wird, bezeichnet man auch als „maßgerechter Mensch“.