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Horizontale Delegation
Bei einem Vertretungsorgan, welches sich aus mehreren Personen zusammensetzt (Geschäftsführung, Vorstand), kann vereinbart werden, dass die Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Aufgabengebiet nur bei einem Mitglied des Organs liegen soll. Dies wird als horizontale Delegation der Verantwortlichkeit bezeichnet. Es verringert sich in diesem Fall das Haftungsrisiko der anderen Vertretungsorgane, eine Kontroll- und Aufsichtspflicht für das gesamte Organ bleibt jedoch bestehen, da die Geschäftsleitung grundsätzlich in erster Linie einer gesamtschuldnerischen Haftung unterliegt.