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Organisationsverschulden
Der Dienstgeber hat für eine derartige Organisation des Betriebes und der Ressourcen Sorge zu tragen, die einen gesetzeskonformen Arbeitsablauf gewährleistet. Dazu gehört zum Beispiel auch die Bereitstellung einer genügend großen Anzahl von Mitarbeitern oder auch die Bereitstellung von Schutzausrüstungen. Kommt es zu einem Schaden, der seine Ursache in einer mangelnden Organisation durch den Dienstgeber hat, dann kann auch der Dienstgeber für diesen Schaden mithaften. Ein typisches Organisationsverschulden wäre es zum Beispiel, wenn zu einer Arbeit in einem Schacht, der eine Sicherung des einsteigenden Kollegen durch eine zweite Person nötig machen würde, nur ein einzelner Dienstnehmer geschickt wird.