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Dokument-ID: 694397
Persönlicher Geltungsbereich
Der persönliche Geltungsbereich einer Norm umschreibt jenen Personenkreis, für den eine bestimmte Vorschrift gilt. Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) etwa gilt für alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen. Unternehmer sind davon nicht umfasst.