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Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Produkthaftungsgesetz

Abkürzung PHG. Das Produkthaftungsgesetz normiert eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit, wenn durch fehlerhafte Produkte Personen geschädigt oder andere Sachen beschädigt werden. Personenschäden werden ohne Unterscheidung zwischen Verbraucher und Unternehmer uneingeschränkt ersetzt. Bei Sachschäden gibt es Selbstbehalte. Der Sachschaden des fehlerhaften Produktes selbst wird im Rahmen des PHG nicht ersetzt, zudem können nur privat genutzte Sachen im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes ersetzt werden. Als Produkt im Sinne des Gesetztes gilt jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie. Ein Produkt ist dann als fehlerhaft anzusehen, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Hierbei ist auf auf die objektiv berechtigten Sicherheitserwartungen und die Darbietung des Produkts abzustellen.