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Rechtswidrigkeits- bzw Risikozusammenhang
Ein Schadenersatz wegen der Übertretung einer Vorschrift ist nur dann möglich, wenn der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der übertretenen Norm und dem schädigenden Ereignis gegeben ist. Die übertretene Norm muss daher gerade zu diesem Zweck erlassen worden sein, um derartige Schäden zu verhindern. Vergisst man den Führerschein zu Hause und ereignet sich auf dieser Fahrt ein Unfall mit Personenschaden, dann kann die Verurteilung nicht mit der Begründung erfolgen, dass sich der Unfall wegen des vergessenen Führerscheines ereignet hat. Eine Verurteilung ist nur dann möglich, wenn andere Umstände, wie etwa eine überhöhte Geschwindigkeit, zu diesem Unfall geführt haben. Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift des Mitführens des Führerscheines ist nicht die Verhinderung von Unfällen. Daher ist in diesem Fall der Rechtswidrigkeitszusammenhang nicht gegeben. Anstatt des Begriffes „Rechtswidrigkeitszusammenhang“ kann auch der Begriff „Risikozusammenhang“ verwendet werden.