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1.23 Betriebsvereinbarung Urlaub
Abgeschlossen zwischen dem Betriebsinhaber der Fa. XYZ GmbH (im Folgenden als „der Arbeitgeber“ bezeichnet) und dem Betriebsrat:
Präambel
Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich darüber einig, dass klare Regelungen zur Urlaubsplanung und Urlaubsgewährung zwingend erforderlich sind, um Differenzen zwischen den Mitarbeitern und dem Arbeitgeber beim Thema Urlaub zu vermeiden. Durch den Abschluss dieser Betriebsvereinbarung sollten die Betriebsabläufe reibungslos gestaltet und der Betriebsfrieden gewahrt werden. Der Erholungsurlaub soll unter Beachtung der gesetzlichen, tarifvertraglichen und gegebenenfalls einzelvertraglichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen gewährt werden.