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Dokument-ID: 804649
1.5 Anspruch auf Schadenersatz
Da der negatorische Beseitigungsanspruch ausschließlich auf die Beseitigung in natura abzielt, ist § 1323 ABGB nicht darauf anzuwenden. Der Störer hat vielmehr den Eingriff zu beenden und auf seine Kosten den vorigen Stand wiederherzustellen. Nimmt der Nachbar die erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen auf seine Kosten selbst vor, steht ihm gegenüber dem Störer ein Anspruch auf Kostenersatz auf Basis der Geschäftsführung ohne Auftrag zu.