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1 Besitzstörungssachen und einstweilige Maßnahmen
Der Besitzschutz wird als bedeutendste Wirkung des Besitzes bezeichnet. Trotz der enormen praktischen Relevanz des Besitzstörungsverfahrens wird es von der Lehre in den Hintergrund gedrängt. Relevante Fragen stellen die Reichweite des Besitzschutzes, die Voraussetzungen für das Besitzstörungsverfahren, der Begriff der Störung und des Störers, die Bedeutung des Störungsbewusstseins und die Beachtlichkeit von Rechtfertigungsgründen dar. Das Besitzstörungsverfahren nimmt eine Art Mittelstellung zwischen der endgültigen urteilsmäßigen Erledigung einer Streitsache und der vorläufigen Regelung derselben durch einstweilige Verfügung ein. Vom Verfahrenscharakter her ist das Besitzstörungsverfahren eindeutig ein Erkenntnisverfahren.