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Wolfgang List | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.4 Burgenländisches Veranstaltungsgesetz

Das Bgld Veranstaltungsgesetz

Das Bgld Veranstaltungsgesetz umfasst öffentliche Veranstaltungen. In diesem Sinne als öffentlich gelten Veranstaltungen immer dann, wenn es sich um allgemein zugängliche Darbietungen und Einrichtungen handelt, die dem Vergnügen der Teilnehmerinnen dienen. Insbesondere werden Theatervorstellungen, Konzerte, Musikfestivals, Ausstellungen, Volksfeste, Weinkosten, sportliche Wettkämpfe, Filmvorführungen, sowie die Aufstellung und der Betrieb von Spielautomaten erwähnt.

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