© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 804567

Wolfgang List - Fiona Aurelia List - Paul Nagler | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Definition „Immissionen“ (Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Erschütterung, Pflanzen, Staub, Pollen, Lärm etc)

Immissionen sind in den §§ 364 f ABGB geregelt. Der Oberste Gerichtshof hat diesbezüglich ausgesprochen, dass die nachbarrechtlichen Regelungen des § 364 ABGB als Beschränkungen der Rechte des Eigentümers definiert sind und sie sich auf deren Ausübung beziehen. • [Fußnote: 9 Ob 18/15k.]  Es kann somit festgehalten werden, dass die §§ 364 f ABGB als eine Ausübungsbeschränkung des Eigentumsrechts angesehen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Nachbarrecht in unserem Shop! Zum Shop