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Dokument-ID: 1136618
14.2 Die Ersitzung von Privatrechten an öffentlichem Gut in Niederösterreich
Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch qualifizierten Besitz und dessen Ausübung während der gesetzlich bestimmten Zeit. Sie führt zu einem originären Rechtserwerb, der zur Folge hat, dass der bisherige Rechtsinhaber sein Recht verliert. Erworben wird das Recht, das inhaltlich dem ausgeübten Besitz entspricht (Kolziol/Welser, Bürgerliches Recht I, 337).