© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1136631

Wolfgang List - Fiona Aurelia List | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.7 Die Ersitzung von Privatrechten an öffentlichem Gut in Salzburg

Gegenstand der Ersitzung ist nach § 1455 ABGB alles, was erworben werden kann. Diese Anordnung ist – wie bereits in der Einleitung ausgeführt – zu weit gefasst. Ersitzbar sind nur private Vermögensrechte, die Gegenstand des Besitzes sein können. Dazu gehören jedenfalls auch Teilflächen eines einzelnen Grundstückes (Schubert in Rummel, ABGB Rz 1 f zu § 1455). Auch an öffentlichem Gut können Privatrechte, insbesondere Eigentum, durch Ersitzung erworben werden, sofern die Ausübung von Nutzungsrechten daran nicht ausdrücklich verboten ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Nachbarrecht in unserem Shop! Zum Shop