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Dokument-ID: 1033912
3.1.1 Die Parteistellung des Nachbarn im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem § 76a GewO 1994
Der Sommer ist die Zeit der Gastgärten. § 76a GewO 1994 sieht für die Bewilligung von Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzen ein Anzeigeverfahren vor.