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Dokument-ID: 809144
3.3 Exekution von Immissionsabwehransprüchen
OGH vom 16.06.1993, 3 Ob 12/93: „Bei der Exekution gemäß § 355 EO soll mit Strafen ein titelkonformes Verhalten erzwungen werden. Die Strafe soll einerseits das geschuldete Verhalten im Zeitraum nach der Verhängung der Strafe erzwingen und andererseits der gesetzlichen Strafdrohung Gewicht verschaffen und damit schon in dem vor der Verhängung liegenden Zeitraum das Zuwiderhandeln unterbinden.“