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Dokument-ID: 798059
6.4 Schallschutzmaßnahmen
Vereinzelt finden sich in den einzelnen Materiengesetzen bzw Verordnungen schalltechnische Schutzbestimmungen.
Schienenverkehr
Beispielsweise hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie von seinem Recht gem § 19 Abs 4 EisbG Gebrauch gemacht und die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) zum Schutz vor Schallimmissionen aufgrund des Schienenverkehrs sowohl für den Neubau als auch für den wesentlichen Umbau von Strecken(-teilen) im Zuge von Haupt-, Neben- und Straßenbahnen erlassen.