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Wolfgang List | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.5 Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz (StVAG)

Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz

Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz umfasst öffentliche Veranstaltungen, wobei als öffentlich jede Veranstaltung gilt, die allgemein zugänglich oder allgemein beworben ist (vgl § 1 Abs 1 iVm § 2 Z 5 leg cit). § 1 Abs 2 leg cit normiert einige Ausnahmen (vgl dazu Z 1 bis 15 leg cit).

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