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Dokument-ID: 1088977
7.4.6 Tiroler Veranstaltungsgesetz (TVG)
Das Tiroler Veranstaltungsgesetz
Angewendet wird das Tiroler Veranstaltungsgesetz auf öffentliche Veranstaltungen, wobei öffentlich iSd TVG bedeutet, dass die Veranstaltung Personen zugänglich ist, die vom Veranstalter nicht persönlich geladen wurden, gegen Entgelt zugänglich ist oder zur Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteiles durchgeführt wird oder für ihre Mitglieder durchgeführt wird, wobei die Mitgliedschaft nur zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung erworben wird.