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Dokument-ID: 1026396
2.4.1 Umwidmung und Entschädigung
Die landesgesetzlichen Raumordnungsvorschriften sehen Bestimmungen vor, die einen Grundeigentümer vor dem Wertverlust einer Umwidmung zu schützen versuchen. Durch die Umwidmung von Bauland in zum Beispiel Grünland geht auch ein Wertverlust einher. Bauland hat einen höheren m²-Wert als Grünland.