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Dokument-ID: 847007
5.5 Unterlassung des UVP-Verfahrens
Ist die Durchführung eines UVP-Verfahrens zwar erforderlich, unterlässt die zuständige Behörde jedoch die Durchführung, stellt sich insbesondere die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Beurteilung allfälliger Schadenersatzansprüchen betroffener Personen. In diesem Zusammenhang erging eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof, auf die an dieser Stelle im Detail hingewiesen werden soll. • [Fußnote: OGH 21.05.2013, 1 Ob 56/13m.]