© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 805148

Wolfgang List - Fiona Aurelia List | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.3 Verfahrenskosten

Im Grenzberichtigungsverfahren richtet sich der Kostenersatz nur nach § 853 ABGB. Mit Art I Z 41 des Familien- und Erbrechtsänderungsgesetzes BGBl I 2004/58 wurde § 853 Abs 1 ABGB dahin geändert, dass der bislang dort im letzten Satz enthaltene Ausschluss der Ersatzfähigkeit von Vertretungskosten im Verfahren wegen Berichtigung oder Erneuerung von Grenzen beseitigt wurde. • [Fußnote: Vgl LG Wels 31.01.2007, 22 R 15/07y.]  Vertretungskosten waren danach vom Kostenersatz nicht mehr ausgeschlossen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Nachbarrecht in unserem Shop! Zum Shop