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7.4.9 Vorarlberger Veranstaltungsgesetz
Das Vorarlberger Veranstaltungsgesetz
Angewendet wird das Vorarlberger Veranstaltungsgesetz auf öffentliche Veranstaltungen wie Theaterveranstaltungen, Lichtspielvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen. Als öffentlich in diesem Sinne gelten Veranstaltungen, die an einem allgemein zugänglichen Ort stattfinden oder wenn auch Personen Zutritt haben, die vom Veranstalter nicht persönlich geladen wurden. Immer öffentlich sind Veranstaltungen, denen eine Erwerbsabsicht des Veranstalters zugrunde liegt. § 1 Abs 3 leg cit normiert Ausnahmen vom Anwendungsbereich des gegenständlichen Gesetzes.