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Dokument-ID: 1088880
7.4.1 Wiener Veranstaltungsgesetz
Das Wiener Veranstaltungsgesetz
Dem Wiener Veranstaltungsgesetz unterliegen öffentliche Veranstaltungen (Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen), einschließlich Theater- und Kinowesen. Als öffentlich gelten diese Veranstaltungen immer dann, wenn sie allgemein zugänglich sind, sie gegenüber einem unbestimmten Personenkreis beworben werden oder wenn die Mitgliedschaft an einer Vereinigung nur zu dem Zweck erworben wird, um an dieser Veranstaltung teilzunehmen. § 2 leg cit normiert einige Ausnahmen (vgl dazu Abs 1 Z 1 bis 8 und Abs 2 Z 1 bis 4 leg cit).