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Moritz Oberländer | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.5.2 Zugang zu Informationen hinsichtlich einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus

Die Familie Müller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses, samt Wärmepumpen, Pool, Garage, Keller und Photovoltaikanlage. Die Familie reicht für die Errichtung des Hauses sämtliche notwendigen Unterlagen im dazugehörigen Bauverfahren ein. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt die Baubehörde die Baugenehmigung. Nach dem die Familie eine Zeit lang in der Gemeinde lebt, kommt es zu einem Streit mit der Familie Maier, die keine Nachbarn der Familie Müller sind und deshalb auch keine Parteistellung im Bauverfahren betreffend die Errichtung des Einfamilienhaus der Müllers hatten.

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