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3.4 Zwangseinräumung von Dienstbarkeiten
Beispiel:
Das Beispiel wird anhand der Oberösterreichischen Rechtslage beschrieben. Die Rechtslage in der anderen Bundesländern ist grundsätzlich vergleichbar.
Die auf Gewinn ausgerichtete Stromnetzaufbau AG möchte eine neue 380-kV-Hochspannungsfreileitung in Oberösterreich bauen. Die 380-kV-Hochspannungsfreileitung soll vom Umspannwerk Strom 1 bis zum Umspannwerk Strom 2 führen.
Dieses Vorhaben verläuft auf einer Gesamtfläche von 150 km und betrifft unzählige Grundeigentümer. Auf ihren Grundstücken sollen Masten aufgebaut werden oder die Grundstücke sollen überspannt werden.
Für den Bau der 380-kV-Hochspannungsfreileitung benötigt die Stromnetzausbau AG erstmals einige Bewilligungen. Sie hat unter anderem eine forstrechtliche, unter Umständen eine wasserrechtliche, eine Betriebsbewilligung und falls das Projekt die Grenzwerte überschreitet, auch eine UVP-rechtliche Bewilligung einzuholen.