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15.5.3 Zugang zu Informationen hinsichtlich einer Baugenehmigung für einen Gastronomiebetrieb
Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat der österreichische Gesetzgeber einen der tiefgreifendsten Paradigmenwechsel des modernen Verwaltungsrechts vollzogen. Über Jahrzehnte hinweg bildete das Amtsgeheimnis den Regelfall behördlichen Handelns. Informationen, welche sich im Wirkungsbereich staatlicher Organe befanden, unterlagen grundsätzlich der Verschwiegenheit, sofern nicht besondere gesetzliche Bestimmungen einen Informationszugang vorsahen. Die Verwaltung war damit traditionell von einer Kultur der Geheimhaltung geprägt, welche ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art 20 Abs 3 B-VG alter Fassung fand und den Informationszugang der Bürger regelmäßig von besonderen gesetzlichen Ermächtigungen abhängig machte.