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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

GRI 201 – Wirtschaftliche Leistung

Nummer

Berichtsfeld

Vorschlag der Methode lt Autor

Inhalt lt GRI

 

Managementansatz

Beispiel:

„Unser zentrales Anliegen ist die Verankerung des Veränderungsvorhabens in der Organisation: hierfür ist es wichtig, die Aspekte Strategie, Struktur und Kultur zu betrachten. Insbesondere nehmen wir jedoch die Menschen, die die Veränderung vollziehen, und die Organisation als soziales System in den Blick.“

201-1

Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Verbal plus Tabelle mit absoluten und Verhältniszahlen; Unterstützung durch Grafiken denkbar:

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“
b. wo dies von Bedeutung ist, muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Anforderungen an die Zusammenstellung der Informationen:

Für die Zusammenstellung der in Angabe 201-1 genannten Informationen muss die berichtende Organisation den erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert gegebenenfalls anhand von Daten aus dem geprüften Jahresabschluss, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder ihrer intern geprüften Buchführung ermitteln.

201-2

Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen

Idealerweise verbal in Verbindung mit einer SWOT-Analyse bzw -Karten:

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

Mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen, die das Potenzial haben, erhebliche Veränderungen der Geschäftstätigkeiten, Einnahmen oder Aufwendungen der Organisation herbeizuführen, einschließlich:

i. Einer Beschreibung des Risikos oder der Chance sowie einer Einstufung als Risiko bzw Chance physischer, regulatorischer oder sonstiger Art
ii. Einer Beschreibung der mit dem Risiko oder der Chance verbundenen Auswirkung
iii. Der finanziellen Folgen des Risikos oder der Chance, bevor eine Maßnahme ergriffen wird
iv. Der Methoden, die für das Management des Risikos oder der Chance eingesetzt werden
v. Der Kosten der Maßnahmen für das Management des Risikos oder der Chance.

Anforderungen an die Zusammenstellung der Informationen:

Wenn die berichtende Organisation bei der Zusammenstellung der in Angabe 201-2 genannten Informationen nicht auf ein System zur Berechnung der finanziellen Folgen oder Kosten oder zur Prognose der Einnahmen zurückgreifen kann, muss sie ihre Pläne und den Zeitrahmen für die Entwicklung der erforderlichen Systeme offenlegen.

Beispiel:
„Potenzielle zukünftige Abweichungen und eine höhere Volatilität der Klima- und Wetterbedingungen könnten sich negativ auf den Betrieb und den Ertrag unserer Vermögenswerte aus erneuerbaren Quellen auswirken.“

201-3

Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne

Tabellen mit absoluten und Verhältniszahlen, allenfalls auch mit Vergleichswerten aus Vorjahren:

a. Den geschätzten Wert der Verbindlichkeiten der Pläne, wenn diese mit den allgemeinen Ressourcen der Organisation gedeckt werden
b. Falls ein separater Fonds zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Pensionspläne vorhanden ist:
i. Bis zu welcher Summe die Verbindlichkeiten der Pläne schätzungsweise mit den Vermögenswerten erfüllt werden können, die für diese Verbindlichkeiten bereitgestellt worden sind
ii. Die Grundannahmen dieser Schätzung
iii. Wann die Schätzung erfolgt ist
c. Wenn ein Fonds, der für die Begleichung der Verbindlichkeiten aus den Pensionsplänen eingerichtet wurde, nicht vollständig abgedeckt ist, müssen gegebenenfalls die Strategie, die vom Arbeitgeber zur Erreichung einer vollen Deckung verfolgt wird, sowie der Zeitrahmen, in dem der Arbeitgeber hofft, eine volle Deckung zu erzielen, angegeben werden.
d. Prozentualer Anteil des Gehalts, der vom Angestellten oder Arbeitgeber als Beitrag gezahlt wird
e. Grad der Beteiligung an Pensionsplänen, wie zum Beispiel Beteiligung an obligatorischen oder freiwilligen Plänen, regionalen oder länderbasierten Plänen oder Plänen mit finanziellen Auswirkungen

201-4

Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand

Tabellen mit absoluten und Verhältniszahlen, allenfalls auch mit Vergleichswerten aus Vorjahren:

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten monetären Wert der finanziellen Unterstützung, die die Organisation während des Berichtszeitraums von der öffentlichen Hand erhalten hat, einschließlich:
i. Steuererleichterungen und -gutschriften
ii. Subventionen
iii. Investitionszuschüsse, Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sowie sonstige relevante Arten von Zuschüssen
iv. Auszeichnungen
v. Lizenzbefreiungen
vi. Finanzielle Unterstützung von Exportkreditagenturen (EKA)
vii. Finanzielle Anreize
viii. Sonstige finanzielle Leistungen, die die Organisation für eine Tätigkeit von einem Staat erhalten hat oder von ihm einfordern kann
b. Die Informationen aus 201-4-a, aufgeschlüsselt nach Ländern
c. Ob und inwieweit ein Staat beteiligt ist.

Anforderungen an die Zusammenstellung von Informationen:

Für die Zusammenstellung der in Angabe 201-4 aufgeführten Informationen muss die berichtende Organisation den monetären Wert der von der Regierung erhaltenen finanziellen Unterstützung unter durchgängiger Anwendung allgemein anerkannter Grundsätze der Rechnungslegung ermitteln.