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Florian Wehrberger - Sabine Huger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Definitionen

CSRD – Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, verpflichtet die EU große Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung ihrer Unternehmensstrategie. • [Fußnote: https://www.planted.green/blog-categories/klimapositiv – zuletzt besucht am 14.03.2022. Die Einführung zur Anwendung der CSRD erfolgt in 4 Phasen (Details der Phasen siehe Kapitel 4). • [Fußnote: https://waves-sustainability.com/ – zuletzt besucht am 15.03.2022. Ziel der Richtlinie ist, die Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent und vergleichbar zu machen. Hinzu kommt die neue Perspektive für die Interessensgruppen, denen eine Bewertung des Unternehmens mit Blick auf die Risiken für Klima und Umwelt erleichtert wird. Für Unternehmen bedeutet das die Entwicklung eines verantwortungsvollen Geschäftsansatzes, die jährliche Verbesserung des Impacts sowie die Einhaltung eigener Vorsätze. Mit der Einführung der CSRD erfolgt die verpflichtende externe Überprüfung der veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen eines Unternehmens. Bis zum 1. Oktober 2028 erfolgt diese mit begrenzter Sicherheit, da die dafür nötigen Standards noch ausständig sind. Erst durch die Einführung dieser Standards kann die Prüfung mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden.

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